Hinweise zum Begriff dauerhafte Haarentfernung

Hinweis zum Begriff "dauerhafte Haarentfernung"

Bisher existiert keine gesetzliche Definition des weitläufig verbreiteten Begriffs der "dauerhaften Haarentfernung". danlab ltd. definiert die dauerhafte Haarentfernung als die nachhaltige Veränderung des Haarwachstums über Zeit mit einer länger anhaltenden haarfreien Haut und reduziertem Haarnachwuchs mit weniger Haaren. Dauerhafte Haarentfernung wird durch ein professionelles Epilationsverfahren, welches die Wachstumsgrundlage der Haarfollikel in seiner anagenen Wachstumsphase über Zeit verändert-, bzw. reduziert, erzielt. Auf Grund der natürlichen Haarwachstumszyklusen ist die regelmäßige Anwendung des dauerhaften Epilationsverfahrens über Zeit erforderlich, um die vorhandenen, nachwachsenden und neuen Haaren in ihrer anagenen Wachstumsphase entsprechend zu beeinflussen. Der allgemein gebräuchliche Begriff "dauerhafte Haarentfernung darf aber nicht dahingehend verstanden werden, dass die Haare nie wieder nachwachsen. Die Auswirkung bzw. der Langzeiteffekt des dauerhaften Epilationsverfahrens hängt nämlich von der unterschiedlichen genetischen Disposition und dem Hormonhaushalt der einzelnen Person ab. Daher können bestimmte Aussagen über die Anzahl der erforderlichen Behandlungen oder den Zeitraum, in dem die Haare in dem behandelten Areal reduziert bzw. entfernt sind, nicht pauschalisiert werden. Aufgrund des natürlichen Haarwachstumszyklus ist aus biologischer Sicht auch nicht zu erwarten, eine 100-prozentige haarfreie Haut/Behandlung zu bekommen. Erfahrungsgemäß bilden sich zudem mit der Zeit wieder ganz neue Haare (z.B. aus Schläferfollikel) und können Nachbehandlungen erforderlich machen."

Unverbindlicher Hinweis zu Werbung mit dem Begriff "dauerhafte Haarentfernung"

Aus aktuellem Anlass eines Gerichtsbeschlusses des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30.09.2010 zu einer irreführenden Werbung eines anderen Unternehmens mit dem Begriff "dauerhafte Haarentfernung" möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Bitte achten Sie bei Ihrer Werbung darauf, dass Sie nicht für einen Betrachter den Eindruck erwecken, als ob ein Behandlungserfolg garantiert wird, vor allem in der Weise, dass ein behandeltes Areal permanent völlig haarfrei sein wird oder Haare nie wieder nachwachsen (z. B. Durch Aussagen wie "Garantiert haarfrei", oder "nie wieder rasieren", "haarfrei für immer" etc.). Den Begriff der professionellen Haarwuchsreduktion bis hin zu der "dauerhaften Haarentfernung" sollten Sie in Werbematerialien daher immer nur mit einer entsprechenden Aufklärung hinsichtlich des Behandlungsergebnisses verwenden, um Abmahnungen im Vorfeld entgegenzuwirken. Diese Aufklärung sollte überall dort deutlich erfolgen, wo Sie den Begriff "professionelle Haarwuchsreduktion" oder "dauerhafte Haarentfernung" verwenden.

Die Aufklärung könnte wie der o.g. Hinweis zum Begriff "dauerhafte Haarentfernung" lauten, wobei es sich nur um einen unverbindlichen Vorschlag seitens danlab ltd. handelt.

Wenn Sie eine ausführlichere Beratung und Information wünschen, welche konkreten Werbeaussagen Sie für Ihr Kosmetikstudio und Ihre angebotenen Leistungen verwenden sollten, empfiehlt danlab ltd. den Fachkosmetik-Spezialist für Rechtsberatung: Dr. Florian Meyer, Rechtsanwalt, Juravendis Rechtsanwälte, München; Tel. 089 24 29 075 0, E-Mail: meyer@juravendis.de , Web: www.juravendis.de

Obengenanntes entspricht dem derzeitigen Kenntnisstand
von danlab ltd. im November 2010